SPIEL­BEDINGUNGEN DER ROTKREUZ LOTTERIE 2024

Durch den Kauf eines oder mehrerer Lose anerkennt der Teilnehmer die nachstehenden Bedingungen und verpflichtet sich, diese einzuhalten.

 

GESETZLICHE GRUNDLAGE

Gesetzliche Grundlage für die Durchführung der ROTKREUZ LOTTERIE 2024 ist das Glücksspielgesetz 1989 in der geltenden Fassung.

Das ÖSTERREICHISCHE ROTE KREUZ, 1040 Wien, Wiedner Hauptstraße 32, ZVR-Zahl: 432857691, ist als Hauptveranstalter – im Folgenden kurz Veranstalter genannt – gemäß der vom Finanzamt Österreich ausgestellten Bewilligung (GZ 2024-0.396.47 3) zur Durchführung der ROTKREUZ LOTTERIE 2024 berechtigt.

Mit der Organisation und Durchführung der ROTKREUZ LOTTERIE 2024 wurde MARCO Marketing + Communication GmbH, Münzgrabenstraße 36, 8010 Graz – im Folgenden kurz Lotteriebüro genannt – beauftragt.

SPIELVERTRAG UND ABWICKLUNG

Der Spielvertrag zwischen dem Veranstalter und dem Spielteilnehmer kommt durch die Einzahlung des vorgeschriebenen Lospreises auf das Lotteriekonto IBAN AT792011182237773800 bei der Erste Bank zustande.

Die Vergabe der Losnummern erfolgt automatisch durch eine EDV-Rechenanlage über ein elektronisches Mischsystem und kann weder vom Spielteilnehmer noch vom Veranstalter beeinflusst
werden.

Jede Losnummer nimmt nur einmal an der Lotterie teil und kann bei einer Gewinneinlösung nur einmal geltend gemacht werden.

Der Preis für ein Los beträgt € 2,10. Er ist für alle Lose gleich hoch. Die Lose sind sofort nach der Einzahlung spiel- und gewinnberechtigt. Die Original-Lose für Losreservierungen werden am 31.10.2024 per Post an dieselbe Adresse verschickt, die für die Reservierung vorgemerkt war. Sollte sich zwischenzeitlich die Adresse geändert haben, so muss dies vor Einzahlung anhand der Reservierungsnummer dem Lotteriebüro gemeldet werden (Service-Telefonnr.: 0800 400 100). Die Lose, welche online über www.rotkreuzlotterie.at bestellt und bezahlt werden, werden ausschließlich per E-Mail, als PDF-Datei, versendet.

Für Lose, die verloren gehen bzw. nicht beim Empfänger ankommen, kann der Spielteilnehmer Gegen Nachweis des eingezahlten Lospreises bis spätestens 7 Werktage vor der Ziehung beim Lotteriebüro Duplikat-Lose anfordern. Die Duplikat-Lose gelten als Losersatz bei der Einlösung eines Gewinnes. Minderzahlungen werden von der niedrigsten Losnummer aufwärts gerechnet, d. h., Unterzahlungen werden zunächst auf das Los mit der niedrigsten Nummer verbucht usw. Einzahlungen unter dem Einzel-Lospreis werden als Spende für den Lotteriezweck verbucht.

Überzahlungen – also Einzahlbeträge über € 42,00 für 20er-Losserien, über € 99,00 für 3er Pakete und über € 320,00 für 10er Pakete – werden als Spende für den Lotteriezweck verbucht.

Doppelzahlungen werden auf Anforderung bis zum Tag vor der Ziehung (bis 18.12.2024) zurückgezahlt bzw. nach dem Ziehungstag als Spende für den Lotteriezweck verbucht. Zahlung und Zahlungsfristen: Auf jedem Original-Los ist ein Gültigkeitsdatum eingetragen und bei Losreservierungen ist der jeweils letztmögliche Einzahltag auf dem Einzahlschein vermerkt. Einzahlungen nach dem Gültigkeitsdatum bzw. dem letztmöglichen Einzahltag gelten nicht als Loseinzahlung und können auf Anforderung zurückgezahlt werden bzw. werden nach dem Ziehungstag automatisch als Spende für den Lotteriezweck verbucht. Für Loseinzahlungen, die nicht mit dem Original-Einzahlschein auf das Lotteriekonto eingezahlt werden (z. B. per Online-Banking), muss die auf dem Einzahlschein vermerkte Zahlungsreferenznummer unter „Kundendaten“ angegeben werden, damit eine eindeutige Zuordnung zur Losserie bzw. zur Reservierungsnummer gewährleistet ist. Fehlen diese Daten und kann daher die Zahlung nicht eindeutig den Daten in der Lotteriedatenbank zugeordnet werden, wird der Betrag nach dem Ziehungstag als Spende für den Lotteriezweck verbucht.

GEWINN­ERMITTLUNG

Die öffentliche Ziehung findet am 19.12.2024 um 10 Uhr bei der Österreichischen Lotterien GmbH, Rennweg 44, 1030 Wien, unter Aufsicht eines öffentlichen Notars statt.

Alle Mitspieler erhalten gratis eine Ziehungsliste per Post (Versand 2.1.2025). Das Ziehungsergebnis wird ab 19.12.2024 im Internet unter www.rotkreuzlotterie.at veröffentlicht. Zusätzlich erfolgt die amtliche Verlautbarung des Ziehungsergebnisses am 27.12.2024 im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ (elektronische Verlautbarungs- und Informationsplattform). Für Informationen steht den Spielteilnehmern auch die Service-Telefonnummer 0800 400 100 – GRATIS aus ganz Österreich – zur Verfügung.

GEWINN­AUSZAHLUNG UND AUSZAHLUNGSFRIST

Gewinnlose können nicht direkt bei den Lieferfirmen eingelöst werden. Für die Gewinne Traumreise, 1 Jahr gratis einkaufen, Wohnungseinrichtung, Wellnessurlaub, Urlaub in Österreich und Einkaufsgutschein werden vom Lotteriebüro Gewinn-Gutscheine ausgegeben.

Der Veranstalter kann anstelle der Gewinne oder anstelle der Gewinn-Gutscheine der beworbenen Lieferfirmen auch Gewinne oder Gewinn-Gutscheine anderer Lieferfirmen wählen, solange der jeweilige Gewinn gleichartig und gleichwertig ist.

Die Gewinne bzw. Gewinn-Gutscheine können nur innerhalb des Zeitraumes vom 2.1. bis 7.2.2025 beim Lotteriebüro angefordert werden.
Die Gewinne können – ausgenommen die Haupttreffer 1 – 11, die Bargeldtreffer sind, – nicht in Bargeld abgelöst werden.

Alle Gewinne können ausschließlich in Österreich eingelöst bzw. ausgegeben werden – eine Gewinnlieferung ins Ausland ist nicht möglich.

Der Versand von Originalbelegen geht auf Kosten und Gefahr des Spielteilnehmers. Weder der Veranstalter noch das Lotteriebüro haften für den Postweg. Zur Einlösung berechtigt ist grundsätzlich der Überbringer des Gewinnloses. Die Identität von Überbringer und Einzahler ist unerheblich und wird nicht überprüft. Jedes bezahlte Gewinnlos ist bis 7.2.2025 gültig bzw. gewinnberechtigt. Nach Ende der Gewinneinlösefrist verfallen alle nicht geltend gemachten Gewinne ausnahmslos zugunsten des Lotteriezweckes.

Die Wertangaben der Gewinne entsprechen dem Stand der Marktsituation von Mai 2024. Die Angaben sind auf den ausgeschriebenen Zahlenwert beschränkt und sind von jeglichen Anpassungen, Indexierungen sowie Valorisierungen ausgenommen. Mit der Annahme des Preises willigt der/die Gewinner:in ein, dass sein/ihr Name und sein/ihr Foto vom Veranstalter zur Bewerbung von Rotkreuz-Gewinnspielen und/oder -Lotterien ohne Vergütung
verwendet werden dürfen.

SERIENGEWINNE und EINZELTREFFER:

Die Gewinne für Seriengewinne und Einzeltreffer bis zu einem Gegenwert von € 1.000,– müssen per Post angefordert werden. Dem Lotteriebüro muss dafür das Original-Gewinnlos (oder Duplikat- Los) zugeschickt werden.

HAUPTTREFFER:

Hauptgewinne werden persönlich übergeben – nähere Informationen bzw. weitere Schritte bezüglich der Gewinnübergabe erfahren Sie im Lotteriebüro unter der Service-Telefonnummer 0800 400 100.

Zur Gewinneinlösung müssen das Original-Gewinnlos (oder die Original-Spielbestätigung) und der Einzahlbeleg vorgelegt werden.
Die Gewinner der Haupttreffer 1 bis 11 (Bargeldtreffer) verpflichten sich, an der Eröffnung der Sparbücher bei einer vom Österreichischen Roten Kreuz ausgewählten Bank mitzuwirken und sich in der rechtlich erforderlichen Form zu legitimieren.
Alle Hauptgewinne müssen innerhalb einer Frist von 3 Monaten vom Gewinner in Anspruch genommen bzw. bei den Lieferfirmen der Gewinne eingelöst oder geltend gemacht werden.

SPIELGEHEIMNIS

Der Veranstalter und das Lotteriebüro sind zur Wahrung des Spielgeheimnisses (gemäß § 51
Glücksspielgesetz) verpflichtet.

Datenschutzrechtliche Informationen:
Das Österreichische Rote Kreuz, Wiedner Hauptstraße 32, 1040 Wien, stellt den datenschutzrechtlichen Verantwortlichen für die von Ihnen angegebenen Daten im Rahmen der Lotterie dar. Ihre Daten werden vom Österreichischen Roten Kreuz zum Zweck der Durchführung der Lotterie verarbeitet. Weitere datenschutzrechtliche Informationen sowie Hinweise zum Beschwerderecht bei der Datenschutzbehörde finden Sie zu dieser Datenverarbeitung unter www.rotkreuzlotterie.at/agb.

Danke für Ihre Hilfe

Die ROTKREUZ LOTTERIE ist für alle ein Gewinn – für die tausenden Gewinner:innen der letzten Jahre ebenso wie für uns vom Roten Kreuz. Denn der Reinerlös unterstützt unsere Arbeit und ermöglicht es uns, all jenen zu helfen, die unsere Hilfe brauchen. Rund um die Uhr. Aus Liebe zum Menschen.